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Diözesane Strukturen
In den einzelnen (Erz-)Diözesen gibt es, neben einer in der Regel hochrangig besetzten Mu-sik an den Kathedralen, ein Amt/Referat für Kirchenmusik, das im Auftrag des Bischofs für die Pflege der Kirchenmusik im gesamten Diözesangebiet zuständig ist:
- Konzeption der Kirchenmusik im Benehmen mit der diözesanen Liturgie- bzw. Kirchen-musik-Kommission
- Ausbildung von neben-/ehrenamtlichen Kirchenmusikern
- Fortbildungsmaßnahmen
- Fachliche Leitung der hauptamtlichen Kirchenmusiker mit Multiplikatorenfunktion
- Kontakte mit Kirchenmusik-Ausbildungsstätten im gebiet der Diözese
- Koordination und Planung von übergemeindlichen Kirchenmusik-Aktivitäten
- Überdiözesane Kontakte
Die Sängerinnen und Sänger werden von den Diözesancäcilienverbänden vertreten.
Referate
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