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Diözesane Strukturen

In den einzelnen (Erz-)Diözesen gibt es, neben einer in der Regel hochrangig besetzten Mu-sik an den Kathedralen, ein Amt/Referat für Kirchenmusik, das im Auftrag des Bischofs für die Pflege der Kirchenmusik im gesamten Diözesangebiet zuständig ist:

  1. Konzeption der Kirchenmusik im Benehmen mit der diözesanen Liturgie- bzw. Kirchen-musik-Kommission
  2. Ausbildung von neben-/ehrenamtlichen Kirchenmusikern
  3. Fortbildungsmaßnahmen
  4. Fachliche Leitung der hauptamtlichen Kirchenmusiker mit Multiplikatorenfunktion
  5. Kontakte mit Kirchenmusik-Ausbildungsstätten im gebiet der Diözese
  6. Koordination und Planung von übergemeindlichen Kirchenmusik-Aktivitäten
  7. Überdiözesane Kontakte

Die Sängerinnen und Sänger werden von den Diözesancäcilienverbänden vertreten.

 Referate




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